Frühbehandlung

Allgemeine Informationen

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ab dem 4. Lebensjahr

Einer unser wichtigsten Aufgaben ist es, werdende oder junge Mütter zu beraten, damit „schiefe Zähne” erst gar nicht entstehen. Denn Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, die häufig durch Lutschgewohnheiten entstehen, können verhindert oder sollten bereits im Milchgebiss korrigiert werden.

Behandlungsbedürftig sind ab dem 4. Lebensjahr:

  • ein „offener Biss” bei den Frontzähnen
  • große Frontzahnstufen
  • und Kreuzbisse von Front- und Seitenzähnen.

Warum Ihr Kind von einer Frühbehandlung profitiert!

Schlechte Angewohnheiten wie Daumenlutschen, Nägelkauen, Lippensaugen, so wie offene Mundhaltung, können zu schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen und zu Sprachentwicklungsstörungen führen.

Das alles ist vermeidbar, wenn bei Ihrem Kind frühzeitig vorbeugt wird. Das bedeutet: nicht bis zur üblichen kieferorthopädischen Behandlung im Alter zwischen neun und zehn Jahren warten, sondern schon ab dem 4. Lebensjahr den ersten Check beim Kieferorthopäden machen lassen.

Je früher der Kieferorthopäde Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer bei Ihrem Kind erkennt und behandelt, umso besser kann das Wachstum von Zähnen und Kiefern stattfinden.

Die enge Zusammenarbeit mit HNO-Ärzten und Logopäden runden das Spektrum der Frühbehandlung ab.