FAQ

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Eltern einen Eigenanteil tragen, den sie jedoch am Ende der erfolgreichen Behandlung von der Krankenversicherung zurückerstattet bekommen. Für das 1. Kind beträgt dieser Anteil 20% und für das 2. Kind 10% der Behandlungskosten. Die Abrechnung erfolgt über den Kieferorthopäden, der das Geld für die Krankenkasse einsammeln muss. Aus diesem Grunde bekommen sie jedes Quartal eine Rechnung über den jeweiligen Eigenanteil. Das Geld wird aber vollständig an die Krankenkasse übergeben. Der Sinn dieser Maßnahme ist darin zu sehen ein Kostenbewusstsein bei den Eltern der Patienten zu schaffen und ihn zur guten Mitarbeit zu motivieren, d.h. regelmäßig zu den Kontrollen zu erscheinen, sorgfältig mit dem Behandlungsgerät umzugehen und die Zähne der Situation entsprechend zu pflegen.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen möglich?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich in jedem Alter möglich. Die Art der Therapie ist allerdings vom Entwicklungsstand abhängig. Bei Kindern kann man das noch vorhandene Wachstum für die Therapie nutzen, bei Erwachsenen bestimmt das Ausmaß der Fehlstellung die Art der Therapie. Die Behandlung von Erwachsenen ist heute fester Bestandteil der Kieferorthopädie.

Ist es sinnvoll, eine private Zusatzversicherung abzuschließen?

Private Zusatzversicherungen sind prinzipiell immer sinnvoll, jedoch ist nicht jede Versicherung geeignet, da häufig Ausschlusskriterien definiert werden. Eine gute Orientierung bieten aktuelle Testzeitschriften.

Nicht selten kommt es vor, dass eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht, der Patient aber nur ganz knapp die Kriterien des KIG-Systems nicht erfüllt. Damit erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Dies gilt gleichermaßen für medizinisch sinnvolle Leistungen, die das ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche Maß überschreiten und von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. In diesen Fällen wäre eine private Zusatzversicherung, die dann einspringen würde, von großem Wert.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich beim Kieferorthopäden vorzustellen?

In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung etwa um das 9.-10. Lebensjahr mit Beginn der zweiten Wechselgebissphase. In Ausnahmefällen kann auch ein früherer Behandlungsbeginn notwendig sein, deshalb empfehlen wir Kinder schon mit 4 Jahren vorzustellen um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen!

Warum sollte eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden?

Durch Zahn- und Kieferfehlstellungen, Fehlfunktionen der Weichgewebe (Lippen, Zunge, Muskulatur, etc.), können das Atmen, Sprechen und Kauen, schwer beeinträchtigt sein. Weiterhin ist die Möglichkeit die Zähne gut pflegen zu können, und damit gesund zu erhalten, stark eingeschränkt. Neben diesen Aspekten kommen auch ästhetische und psychosoziale Gesichtspunkte zum tragen, die die Entwicklung und das Wohlbefinden beeinträchtigen können.

Was bedeutet KIG?

KIG steht für „kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Hierbei handelt es sich um das System der gesetzlichen Krankenversicherung zur Beurteilung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit. Es handelt sich um eine einfache Tabelle mit 5 unterschiedlichen Behandlungsgraden. Nur beim Vorliegen eines Behandlungsgrades 3 und höher erfolgt eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen einer herausnehmbaren und einer festen Zahnspange?

Herausnehmbare Zahnspangen werde verwendet, um Kieferfehlstellungen während der Wachstumsphase zu korrigieren. Sie werden aus Kunststoff hergestellt und dienen der Nachentwicklung der Kiefer und der Umorientierung von Weichgeweben. Man kann sie auch als Trainingsgerät oder als Turngerät ansehen, welches die Kiefer und Muskulatur trainiert.

Feste Zahnspangen werden dazu verwendet, schwere Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Dazu werden Brackets aus Metall oder Keramik auf die Zähne geklebt. Mit diesen lassen sich dann Zähne körperlich kontrolliert bewegen, was mit herausnehmbaren Zahnspangen nicht möglich ist. Sie dienen der genauen Einstellung der Zähne.

Was kostet mich eine kieferorthopädische Behandlung?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr den größten Teil der Behandlungskosten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind (KIG-Einstufung).

Bei schweren Kieferfehlstellungen erfolgt auch bei Erwachsenen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dies sind dann aber so schwere Fehlstellungen, dass eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Therapie erfolgen muss.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann mehrere Tausend Euro kosten. Die Kosten für eine erste Beratung und Untersuchung werden aber von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Ein Überweisungsschein ist dazu nicht notwendig.

Welche unsichtbaren Zahnspangen gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von unsichtbaren Zahnspangen.

Für leichtere Zahnfehlstellungen, stehen die sogenannten „Aligner“ zur Verfügung. Dies sind durchsichtige Kunststoffschienen die auf die Zähne aufgesetzt werden. Sie werden in entsprechenden Zeiträumen ausgetauscht und enthalten die Information für die ideale Zahnstellung.

Weiterhin gibt es auch Brackets die von innen an die Zähne geklebt werden, mit denen Zähnen, wie bei einer außenliegenden festen Zahnspange bewegt werden können. Diese Systeme sind jedoch sehr aufwendig in der Herstellung und Therapie, ermöglichen aber eine komplett unsichtbare Behandlung.